Wenn man dringend ein neues Auto braucht, aber nicht den nötigen finanziellen Rahmen hat, bieten inzwischen viele renommierte Autohäuser ihren Kunden Leasing–Verträge an. Für sämtliche Modelle gelten diese Angebote, so auch von Seat. Leasing erleichtert, abhängig von den vertraglich geregelten Punkten, die Beschaffung eines fahrtüchtigen Autos, ohne bei der Bank einen Kredit aufnehmen zu müssen.
Voraussetzung für ein Seat Leasing ist der Nachweis über die finanziellen Möglichkeiten. Es ist zwingend notwendig, dem Händler und der Bank des Autohauses die persönlichen Einkünfte offenzulegen. Gemäß dieser Summe kann der Leasinggeber dann die Konditionen vorstellen, zu denen ein solcher Vertrag zum Abschluss kommen kann. Beim Leasing ist der Eigentümer der Händler, der häufig ein Vertragshändler des Herstellers ist, und dementsprechend erfolgt die Übernahme dieses Vertrages durch die Seat–Bank. Der Kunde bezahlt einen festgesetzten monatlichen Betrag, der in der Höhe variieren kann. Wenn beispielsweise die Haltungs- und Wartungskosten vom Händler übernommen werden, liegen in diesem Fall die monatlichen Abschläge höher. Trägt der Kunde diese selbst, was vom Einkommen abhängig ist, sind die Mietkosten für das Fahrzeug geringer. Auch werden die Händler, die einem solchen Vertrag zustimmen, nur Angebote für Autos machen, deren monatliche Leasing–Rate dem Einkommen entspricht. Mit geringem Einkommen wird man keinen Neuwagen der gehobenen Klasse zum Leasing zur Verfügung gestellt bekommen.
Um schließlich Eigentümer des Fahrzeugs werden zu können, kann der Händler nach Ablauf der Frist eine Summe festsetzen, die wesentlich über den monatlichen Raten liegt. Kann man diese nicht aufbringen, geht das Auto an den Händler zurück. Die genauen Konditionen und zur Verfügung gestellten Modelle können für ein Seat Leasing beim Vertragshändler oder online erfragt werden. Ob eine Anzahlung vor Vertragsabschluss notwendig ist, ist verhandelbar. Ebenso wie die genauen Bedingungen geklärt werden müssen und die Möglichkeit einer Übernahme der Eigentumsverhältnisse im Anschluss an den Leasingvertrag schriftlich festgelegt werden sollten.
Gepostet am 25. Juni 2010